REINIGUNG & LEERUNG (Standard: monatlich)
Regelmäßige Pflege nach DIN 4040-100 & Dokumentation im Betriebstagebuch
Die fachgerechte Reinigung und Leerung eines Fettabscheiders ist essenziell, um die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Anlage zu erhalten, den Betrieb hygienisch einwandfrei zu führen und die Umwelt vor Schäden zu schützen. Über Fettabscheider-direkt vermitteln wir Ihnen zertifizierte und behördlich anerkannte Fachbetriebe, die die Entleerung regelmäßig, zuverlässig und nach einem normgerechten Ablauf durchführen. Dies ist eine zentrale Pflicht für Gastronomiebetriebe, Hotels, Großküchen, Metzgereien, Industriebetriebe und alle Unternehmen, in denen fetthaltiges Abwasser anfällt.
Gesetzliche Intervalle und Pflichten
Gemäß den Vorgaben der DIN 4040-100 und DIN EN 1825-2 muss eine Entleerung und anschließende Reinigung der Abscheideranlage mindestens einmal im Monat erfolgen. Ein längeres Intervall von maximal zwei Monaten ist nur in behördlich begründeten Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung lokaler Satzungen zulässig, sofern die Speicherkapazität für Fett und Schlamm nicht überschritten wird. Eine regelmäßige Entsorgung minimiert das Risiko von extremer Geruchsbildung, hartnäckigen Ablagerungen, Rohrverstopfungen, kostspieligen Betriebsstörungen und behördlichen Bußgeldern.
Die von uns vermittelte Reinigung und Leerung umfasst im Wesentlichen:
- Vollständige Entleerung: Vollständiges Absaugen des gesamten Behälterinhalts (Sammelraum, Schlammfang und Fettschicht) durch spezialisierte Saugfahrzeuge der Partnerbetriebe.
- Hochdruckreinigung: Gründliches Abspritzen und Reinigen der Behälterinnenflächen, aller funktionsrelevanten Einbauteile sowie der direkt angrenzenden Leitungsbereiche.
- Ordnungsgemäße Verwertung: Der Transport und die fachgerechte Entsorgung bzw. biologische Verwertung der abgesaugten Fett- und Schlammrückstände in dafür zugelassenen Entsorgungsanlagen durch den Dienstleister.
Rechtssicherer Nachweis für Behörden
Jeder Entsorgungsvorgang muss lückenlos im Betriebstagebuch dokumentiert werden. Der ausführende Fachbetrieb stellt hierzu einen behördlich anerkannten Entsorgungsnachweis (Kundenbeleg/Wiegeschein) aus. Diese Dokumente dienen als verbindlicher Nachweis bei behördlichen Kontrollen sowie als zwingende Voraussetzung für die alle 5 Jahre stattfindende Generalinspektion.
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