Für wen ist ein Fettabscheider Pflicht?
Ein Fettabscheider ist immer dann vorgeschrieben, wenn gewerblich fett- oder ölhaltiges Abwasser erzeugt wird. Die Notwendigkeit lässt sich im Wesentlichen in zwei Stufen unterteilen.Generell lässt sich die Pflicht in zwei klare Stufen unterteilen.
Typische Betriebe in der Gastronomie
Stufe 1: Betriebe mit strikter Einbaupflicht
Für diese Branchen gibt es keine Ausnahmen. Aufgrund des hohen Aufkommens an tierischen oder pflanzlichen Fetten ist ein Fettabscheider hier gesetzlich vorgeschrieben oder zwingend erforderlich:
- Großküchen, Kantinen & Mensen (gesetzlich verpflichtend)
- Metzgereien, Fleischereien & Schlachthöfe (zwingend erforderlich)
- Catering-Betriebe (in der Regel immer notwendig)
Stufe 2: Betriebe mit bedingter Pflicht (Regelfall)
In dieser Kategorie hängt die Pflicht stark von den verwendeten Lebensmitteln und den Zubereitungsmethoden ab. Meistens ist ein Abscheider auch hier Pflicht:
- Imbisse, Food Trucks & Snackbars: Ein Abscheider wird in der Regel immer dann verlangt, sobald warmes Essen zubereitet wird.
- Cafée, Bäckereien & Konditoreien: Die Pflicht greift häufig, entscheidend ist hierbei der tatsächliche Fettanfall in der Produktion.
Wer muss die Pflicht im Einzelfall abklären?
Nicht jedes Konzept passt in eine Schublade. Bei einem Café mit Küche lässt sich die Frage nicht pauschal beantworten. Hier hängt alles vom konkreten Speisenangebot ab, weshalb eine Prüfung im Einzelfall nötig ist.
Unser Tipp für Sie: Falls Ihr Betrieb in die zweite Stufe fällt oder Sie ein Café planen, sollten Sie die Notwendigkeit frühzeitig im Vorfeld klären. Die richtigen Ansprechpartner hierfür sind die zuständige Umweltbehörde, das örtliche Bauamt oder Ihr lokaler Abwasserentsorger.
Betriebe in der Lebensmittelindustrie
Auch in der industriellen Verarbeitung ist die Anlage Pflicht. Typische Beispiele sind:
- Fertiggerichte-Hersteller
- Fischverarbeitungsbetriebe
- Ölmühlen und Margarinefabriken
- Chips- und Snackproduzenten
Wer benötigt meist keinen Fettabscheider?
Betriebe, die lediglich normales häusliches Abwasser produzieren, benötigen keine Abscheideranlage. Dazu zählen reine Bürogebäude, Friseursalons, Arztpraxen oder Einzelhandelsgeschäfte ohne Lebensmittelzubereitung. Bei Grenzfeilen (z. B. kleine Cafés, die nur Kuchen aufwärmen) sollte die Notwendigkeit vorab mit der Behörde geklärt werden.
Kontakt
Fettabscheider-direkt
Hellstraße 19
53332 Bornheim
E-mail: info@fettabscheider-direkt.de
