Allgemeine Informationen zur Generalinspektion

GENERALINSPEKTION (alle 5 Jahre)

Dokumentation im Betriebstagebuch

Vor der Inbetriebnahme sowie spätestens alle fünf Jahre ist gemäß DIN 4040-100 eine Generalinspektion des Fettabscheiders durch eine unabhängige, fachkundige Person verpflichtend. 

Voraussetzung für die Inspektion ist eine vollständige Leerung und gründliche Reinigung der Anlage. Zudem muss sichergestellt sein, dass kein Abwasser zufließt.

Die Generalinspektion umfasst:

- Entleerung und Reinigung der Anlage, damit alle Bauteile zugänglich sind.

- Sicht- und bauliche Prüfung von Behälter, Einbauteilen, Beschichtung, Zu- und Ablauf sowie ggf. Schwimmern oder Warnanlagen.

- Dichtheitsprüfung der Abscheideranlage und oft auch der Zulauf- bzw. Rohrleitungen.

- Prüfung der Dokumentation, also Betriebstagebuch, Nachweise, Unterlagen und teils Bemessung/Nenngröße.

- Erstellung eines Prüfberichts mit Ergebnissen und meist Hinweisen zu Mängeln oder Sanierungsbedarf.

Alle Ergebnisse werden in einem Prüfbericht dokumentiert und im Betriebstagebuch hinterlegt. Die Generalinspektion ist ein zentraler Bestandteil zur Sicherstellung der Betriebssicherheit und zur Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

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53332 Bornheim

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