GENERALINSPEKTION (alle 5 Jahre)
Gesetzliche Pflichtprüfung nach DIN 4040-100 & Dokumentation im Betriebstagebuch
Vor der ersten Inbetriebnahme sowie spätestens alle fünf Jahre ist gemäß DIN 4040-100 eine Generalinspektion der Fettabscheideranlage verpflichtend. Diese umfassende Prüfung darf ausschließlich von einer fachkundigen Person durchgeführt werden. Über Fettabscheider-direkt vermitteln wir Ihnen anerkannte Experten und Fachbetriebe, welche die erforderliche Qualifikation besitzen und die Generalinspektion normgerecht für Sie abwickeln.
Zentrales Ziel der Inspektion ist der lückenlose Nachweis der Betriebssicherheit, der ordnungsgemäßen Funktion sowie des baulichen Zustands gegenüber den zuständigen Umwelt- und Entwässerungsbehörden.
Voraussetzungen für die Durchführung der Inspektion
Damit der vermittelte Fachbetrieb die Generalinspektion rechtskonform durchführen kann, gelten folgenden Voraussetzungen:
- Vollständige Leerung und gründliche Reinigung: Die Anlage muss komplett entleert und mittels Hochdruckreiniger gesäubert sein, damit alle Innenflächen und Bauteile für den Prüfer frei einsehbar und zugänglich sind.
- Kein Abwasserzufluss: Während der gesamten Dauer der Inspektion muss sichergestellt sein, dass kein Abwasser aus den angeschlossenen Küchenbetrieben in die Anlage nachfließt.
- Bereitstellung der Unterlagen: Dem Prüfer des Dienstleisters müssen das Betriebstagebuch, die technischen Herstellerunterlagen, Genehmigungsdokumente sowie die Berichte vorheriger Prüfungen vorliegen.
Die vom Fachbetrieb durchgeführte Generalinspektion umfasst im Wesentlichen:
- Sicht- und Bauwerksprüfung: Detaillierte Kontrolle des baulichen Zustands des Behälters (inklusive Schachtaufbauten), der Innenbeschichtung, des Zu- und Ablaufs sowie aller funktionsrelevanten Einbauteile (wie Tauchrohre oder Prallbleche).
- Prüfung der Elektrotechnik: Funktionskontrolle von gegebenenfalls vorhandenen Warnanlagen (z. B. für Schichtdicke oder Aufstau), Sensoren oder Hebeanlagen.
- Physikalische Dichtheitsprüfung: Messtechnischer Nachweis der Dichtheit der Abscheideranlage (Sammelbehälter) nach DIN 1986-30. Je nach regionaler behördlicher Vorgabe erstreckt sich diese Prüfung auch auf die Zulauf- und Rohrleitungen.
- Bemessungs- und Eignungsprüfung: Überprüfung, ob die Nenngröße (NS) und die Bauart der Anlage noch zu den tatsächlichen Abwassermengen und der aktuellen Betriebsart passen.
- Dokumentenprüfung: Sichtung und Bewertung des Betriebstagebuchs auf Vollständigkeit bezüglich der monatlichen Eigenkontrollen und regelmäßigen Entleerungen.
Prüfbericht und behördliche Relevanz
Alle Ergebnisse, Messdaten der Dichtheitsprüfung sowie Feststellungen zu Mängeln oder Sanierungsbedarfen werden vom ausführenden Experten in einem ausführlichen Prüfbericht rechtssicher dokumentiert. Dieser Bericht wird im Betriebstagebuch hinterlegt. Er dient als offizieller Nachweis bei behördlichen Kontrollen über die Erfüllung der gesetzlichen fünfjährigen Prüfpflicht.
Hinweis zur Abgrenzung: Die Generalinspektion ist eine behördlich relevante Sachverständigenprüfung. Sie ersetzt nicht die laufenden Pflichten des Betreibers, wie die regelmäßige Eigenkontrolle, die regelmäßige Entleerung sowie die (in der Praxis mindestens jährliche) Wartung durch eine sachkundige Person.
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