Gesetzliche Pflichten nach dem Einbau
1. Eigenkontrolle (wöchentlich/monatlich)
Der Betreiber oder eine geschulte Person muss die Anlage regelmäßig sichtprüfen. Dabei werden die Schichtdicken von Fett und Schlamm gemessen sowie die Funktionsfähigkeit der Bauteile kontrolliert.
2. Reinigung und Leerung (monatlich)
Laut DIN-Norm (4040 - 100) muss ein Fettabscheider in der Regel einmal im Monat komplett geleert und gereinigt werden. Das Absaugen darf nur durch ein zertifiziertes Entsorgungsunternehmen erfolgen.
3. Jährliche Wartung
Einmal im Jahr muss eine fachkundige Überprüfung der Anlage durch einen Experten erfolgen. Hierbei werden vor allem mechanische Teile und Innenwände auf Beschädigungen geprüft.
4. Generalinspektion (Alle 5 Jahre)
Alle fünf Jahre steht die gesetzliche Generalinspektion an. Ein zertifizierter Sachverständiger prüft die Anlage dabei mittels einer Druckprobe auf absolute Dichtheit und erstellt ein offizielles Prüfzeugnis für die Behörden.
5. Das Betriebstagebuch: Wichtigster Nachweis
Das Betriebstagebuch ist das zentrale Dokument bei behördlichen Kontrollen. Es muss zwingend lückenlos, chronologisch und sauber geführt werden. Lose Zettelsammlungen werden nicht akzeptiert.
Kontakt
Fettabscheider-direkt
Hellstraße 19
53332 Bornheim
E-mail: info@fettabscheider-direkt.de
